Eine Rauchschutztür muss ein Gebäude oder Gebäudeteil gegen Rauch abdichten – eine Brandschutztür dagegen muss auch gegen Feuer schützen und kommt vor allem an Brandwänden zum Einsatz. Brandschutztüren bieten wir mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit zwischen T30 und T90.
Die Feststellanlage als Alternative zu Brandschutztür
Brandschutztüren müssen stets geschlossen sein. Ist dies nicht möglich, dann bauen wir als Alternative eine Feststellanlage ein – ein Rauchmelder löst dann ggf. einen Alarm aus und sorgt dafür, dass sich die Tür bei Rauchentwicklung schließt.