Brandschutztüren
Brandschutz durch Brandschutztüren oder Rauchschutztüren
Fluchtwege müssen passierbar bleiben und während eines Brandes geschlossen werden. Dafür sorgen wir mit der fachgerechten Installation und Wartung von Brandschutztüren, Rauchschutztüren und Feststellanlagen. Die zuständige Brandschutzbehörde schreibt vor, welche Maßnahmen im Einzelfall zum vorbeugenden Brandschutz durchzuführen sind.
Eine Rauchschutztür muss ein Gebäude oder Gebäudeteil gegen Rauch abdichten – eine Brandschutztür dagegen muss auch gegen Feuer schützen und kommt vor allem an Brandwänden zum Einsatz. Brandschutztüren bieten wir mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit zwischen T30 und T90.
Die Feststellanlage als Alternative zu Brandschutztür
Brandschutztüren müssen stets geschlossen sein. Ist dies nicht möglich, dann bauen wir als Alternative eine Feststellanlage ein – ein Rauchmelder löst dann ggf. einen Alarm aus und sorgt dafür, dass sich die Tür bei Rauchentwicklung schließt.
Fluchtwege schützen
Auch Treppenräume schützen wir mit Rauchschutztüren oder Brandschutztüren, damit bei einem Brand der Fluchtweg nicht durch Rauch versperrt wird.