Brandschutztüren

Brandschutz durch Brandschutztüren oder Rauchschutztüren

Fluchtwege müssen passierbar bleiben und während eines Brandes geschlossen werden. Dafür sorgen wir mit der fachgerechten Installation und Wartung von Brandschutztüren, Rauchschutztüren und Feststellanlagen. Die zuständige Brandschutzbehörde schreibt vor, welche Maßnahmen im Einzelfall zum vorbeugenden Brandschutz durchzuführen sind.

Eine Rauchschutztür muss ein Gebäude oder Gebäudeteil gegen Rauch abdichten – eine Brandschutztür dagegen muss auch gegen Feuer schützen und kommt vor allem an Brandwänden zum Einsatz. Brandschutztüren bieten wir mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit zwischen T30 und T90.

Die Feststellanlage als Alternative zu Brandschutztür

Brandschutztüren müssen stets geschlossen sein. Ist dies nicht möglich, dann bauen wir als Alternative eine Feststellanlage ein – ein Rauchmelder löst dann ggf. einen Alarm aus und sorgt dafür, dass sich die Tür bei Rauchentwicklung schließt.

Fluchtwege schützen

Auch Treppenräume schützen wir mit Rauchschutztüren oder Brandschutztüren, damit bei einem Brand der Fluchtweg nicht durch Rauch versperrt wird.

Wir sind Ihr Partner für nicht aufgeschaltete Brandmeldeanlagen

Derzeit bereiten wir uns auf die Zertifizierung nach ISO 9001 und DIN 14676 vor und können Ihnen auch Dienstleistungen rund um professionelle Brandmeldeanlagen anbieten. Dabei handelt es sich um nicht aufgeschaltete Brandmeldeanlagen. Also Brandmeldeanlagen, die nicht direkt mit der Feuerwehr verbunden sind. Aufgeschaltete Brandmeldeanlage können wir noch nicht warten und auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüfen.

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